Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Allgemeines

1.   Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen hartlieb Sicherheitssysteme, im folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber.

2.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen worden ist, sofern der Kunde Unternehmer ist.

3.   Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4.   Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen und/oder der Warenverkauf durch den Auftragnehmer.

5.   Alle Preise verstehen sich also Brutto-Europreise.

§ 2 Legitimation

1.     Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass dieser nachweist, dass er zur Auftragserteilung bzw. zum Zutritt zur Wohnung berechtigt ist.

2.     Dies kann unter anderem durch Vorlage des Personalausweises, des Mietvertrages oder Hinzuziehung von Zeugen (bspw. Nachbarn) geschehen.

3.     Wenn der Auftraggeber seine Berechtigung nicht nachweisen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Öffnung der Tür zu verweigern. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese wird in der Regel die Fahrtkosten sowie 50 % des Auftragspreises betragen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1.   Die Werkleistungen sind grundsätzlich sofort nach Abnahme zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

2.   Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

3.   Die Rechnung kann entweder in bar oder per Überweisung bezahlt werden.

4.   Der Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

5.   Der Auftraggeber ist berechtigt für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1.     Bei Kaufverträgen haftet der Auftragnehmer für Mängel der Waren grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Auftraggeber Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.

2.     Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

3.     Bei Werkleistungen übernimmt der Auftragnehmer die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB ein Jahr, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

4.     Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

5.     Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

6.     Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Auftraggebers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von dem Verkäufer ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Auftraggeber kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

7.     Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 5 Schlussbestimmungen

1.   Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

2.   Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

3.   Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 01.01.2024

 
 
 
 
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